Das Unternehmertum bringt viele Herausforderungen mit sich. Mag. Hubert Breitwieser ist für Sie da.
Wer selbständig tätig ist bzw. ein Unternehmen gründen will, steht vor großen Chancen, aber auch vor großen Herausforderungen, die man im Vorhinein oft gar nicht abschätzen kann. Die Bandbreite reicht vom Konflikt mit Partnern bis hin zu einem Unfall. Umfassende Beratung und ein starkes Netzwerk werden immer wichtiger, damit sich ein Unternehmen auch in fordernden Zeiten sicher weiterentwickeln kann.
Gründern und Unternehmen steht mit dem Notar ein erfahrener Berater zu zentralen unternehmerischen Themen zur Seite. Mit seinem Netzwerk an Experten bietet Mag. Hubert Breitwieser Kompetenz und Erfahrung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung.
Gründungsberatung.
Bereits vor der Gründung eines Unternehmens ist der Notar ein kompetenter Partner. Er ist mit seiner großen Erfahrung ein wichtiger Sparringspartner für
Geschäftsideen und deren erfolgreiche Umsetzung. Er erledigt alle notwendigen Formalakte rasch und sicher. Er sorgt dafür, dass der Firmenname den rechtlichen Erfordernissen entspricht und der
Gesellschaftsvertrag für die in Aussicht genommene unternehmerische Tätigkeit passend ist. Auch bei Planungen für den organisatorischen Aufbau des Unternehmens und der Etablierung von
Vertrauenspersonen ist der Notar ein wichtiger Berater – etwa beim Erteilen von Vollmachten oder der Bestellung weiterer Geschäftsführer.
Rechtsformberatung.
Der Notar bringt jedes Unternehmen in Form – in die richtige Rechtsform. Er klärt, welche Rechtsform den Anforderungen des Unternehmers am besten entspricht – vom
Einzelunternehmen über die Personengesellschaft bis zur GmbH. Entscheidend ist für den Unternehmer auch, Klarheit über das Haftungsrisiko zu erlangen. Das verhindert, dass es später zu
unangenehmen Überraschungen kommen kann. Auch bei gemeinsamen Gründungen sind klare rechtliche Regelungen der Schlüssel zum Erfolg. Damit der wirtschaftliche Erfolg immer im Vordergrund steht –
und nicht etwa private Konflikte zwischen den Gesellschaftern – sollte das Ausscheiden eines Gesellschafters von Anfang an klar geregelt sein.
Betriebsfortführung
Nicht nur rund um die Gründung ist der Notar ein verlässlicher Partner für Unternehmen. Auch während des laufenden Betriebs unterstützt er bei wichtigen
Weichenstellungen. Im Unternehmensalltag zeigt sich schließlich immer wieder, wie eng rechtliche mit wirtschaftlichen Fragen verknüpft sind.
So bringt der Notar mit Kaufverträgen und Pachtverträgen über betriebliche Liegenschaften unternehmerische Anliegen und notwendige rechtliche Klarheit auf den Punkt. Die Rechtsformberatung durch den Notar ist nicht nur in der Gründungsphase entscheidend: Mit der Weiterentwicklung von Unternehmen muss oft auch die Rechtsform adaptiert werden – etwa bei Umgründungen aus steuerrechtlichen Gründen.
Klärung und „Management“ steuerrechtlicher Fragen sind beim Notar ebenfalls in besten Händen - egal, ob es um den Ankauf einer Liegenschaft oder die Durchführung einer umgründungssteuerrechtlichen Maßnahme geht. Die Selbstberechnung von Steuern und Gebühren beschleunigt das Abwicklungsverfahren.
Beratungsnetzwerk für Unternehmen
Die Leistungen des Notars als Berater und Begleiter von Unternehmen umfassen auch seine Schlüsselposition im Netzwerk mit anderen Beratungspartnern. Er stellt Kontakt und Einvernehmen mit allen her, die den Erfolg eines Unternehmens als Dienstleister unterstützen: Mag. Hubert Breitwieser entwickelt gemeinsam mit dem Steuerberater die rechtlich beste Lösung und beschleunigt mit der Selbstberechnung von Steuern und Gebühren Verfahren beim Finanzamt. Er führt im Firmenbuch und im Grundbuch die notwendigen Erhebungen und Eintragungen auf elektronischem Weg durch und stellt Urkunden bereit. Dieses Netzwerk und dieses Leistungsprofil aus einer Hand gibt es nur beim Notar.
Unternehmensübergabe.
Die Veräußerung eines Unternehmens oder die Übergabe inner- oder außerhalb der Familie ist Teil des Wirtschaftslebens. Damit sind oft erhebliche wirtschaftliche
Herausforderungen verbunden, die eindeutige rechtliche Gestaltung erfordern. Der Notar stellt sicher, dass Veräußerungen und Übergaben wunschgemäß und auf einer sicheren juristischen Basis
erfolgen. So können etwa Übergabe-, aber auch Abfindungsregelungen für Erben getroffen werden. Der Notar errichtet dafür z.B. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge (mit Ehegatten und Kindern,
die das Unternehmen nicht weiterführen werden), Abtretungs- und Schenkungsverträge (mit Ehegatten und Kindern, die das Unternehmen weiterführen werden) oder Abtretungs- und Kaufverträge (mit
Dritten oder Familienangehörigen, die das Unternehmen übernehmen).