Immobilien

Wer eine Wohnung kauft, ein Haus baut oder eine Immobilie erwirbt, der trifft damit meist eine echte Lebensentscheidung. Für sich und seine Familie. Entscheidungen rund um Immobilien sollten daher gut überlegt, richtig geplant und professionell umgesetzt sein. Egal, ob es sich um Kauf oder Verkauf handelt. Nur dann kann eine Immobilie das bringen, was man von ihr erwartet.

Mit Mag. Hubert Breitwieser als sicherem Partner.
Das Immobilienrecht ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Kein Wunder, dass wir der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um Immobilientransaktionen sind. Wir bieten Käufern und Verkäufern ein Immobilien-Gesamtpaket mit umfassender Beratung. Damit persönliche Lebensentscheidungen auf einem sicheren Fundament stehen

Für Käufer. Optimale Ausgestaltung der Kaufvereinbarung.

Kaufberatung
Die Kaufentscheidung für eine Immobilie gehört gut durchdacht. Deshalb sollte man den Notar schon frühzeitig in einen Immobilienkauf einbeziehen. Mit seiner Erfahrung und Expertise sorgt er für eine optimale Ausgestaltung der Kaufvereinbarung. Wer hingegen den Notar erst nach Vertragsunterzeichnung hinzuzieht, hat keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr.

Transaktion.
Der Notar übernimmt alle Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Immobilientransaktion nötig sind. Dies reicht von der Einsicht und der Eintragung in das Grundbuch über die Erstellung des Vertragstextes und die Beglaubigung der Unterschriften auf dem Kaufvertrag bis zur treuhändigen Verwahrung des Kaufpreises. Zum Leistungsprofil des Notars gehören auch die Auskunft über die zu erwartenden Kosten und Steuern sowie Information und Beratung bei Parifizierungen und Parzellierungen. Dieses Beratungs- und Dienstleistungs-Gesamtpaket gibt die Sicherheit, auf die es bei Immobilientransaktionen ankommt.

 

Für Verkäufer. Umfassende Beratung sichert eine erfolgreiche Verkaufstransaktion.

Verkaufsberatung
Auch als Verkäufer profitiert man von der Kompetenz des Notars. Vor Eingehen einer vertraglichen Verpflichtung sollten wesentliche Punkte geklärt sein. Dazu zählt die sogenannte „Lastenfreistellung“, die in der Regel der Verkäufer übernehmen und bezahlen muss. Dabei handelt es sich um die Löschung von Belastungen, insbesondere von eingetragenen Pfandrechten, aus dem Grundbuch. Zu beachten sind auch die Effekte der Immobilienertragssteuer, die vom Verkäufer zu entrichten ist. Der Notar beurteilt daher vorab den Verkauf aus steuerlicher Sicht – und verhindert damit finanzielle Überraschungen. Fundierte Beratung durch den Notar gibt es auch zur Gewährleistungsverpflichtung, die man als Verkäufer gegenüber dem Käufer hat. Die Vertragserrichtungskosten sind in der Regel vom Käufer zu tragen. Umfassende Beratung vor dem Verkauf sichert eine erfolgreiche Verkaufstransaktion.

Für die Zukunft. Sicherheit für Familie und Partner.

Käufer und Verkäufer profitieren bei Immobilientransaktionen von einem fairen Gesamtpaket sowie der sicheren Abwicklung über die Notartreuhandbank. Auch die steuerliche Gesamterledigung dank Selbstberechnung macht den Notar zum umfassenden Rechtsdienstleister in Immobilienfragen. Der Notar entwickelt aber auch über den erfolgten Kauf oder Verkauf hinaus Lösungen für die Zukunft: Mit einer Vorsorgevollmacht können Käufer und Verkäufer auch für den Fall späterer Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen und eine Vertrauensperson mit ihrer Vertretung beauftragen. Und mit einem Testament lassen sich für den Ablebensfall Familie und Partner wunschgemäß absichern. Damit eigene Entscheidungen auch über das Leben hinaus wirken.